KOCH & KOLLEGEN NEWS

Ein Rückblick auf die BBK Messe

23.10.2024

Am vergangenen Samstag waren wir auf der BBK Messe – Beruf. Bildung. Karriere in Mühlhausen und durften viele spannende Gespräche führen.

Es war inspirierend, die zahlreichen motivierten Talente und das große Interesse an unserer Branche zu erleben.
Unser Team wächst kontinuierlich, und wir sind stets auf der Suche nach neuen, talentierten Persönlichkeiten. Entdecken Sie Ihre Karrieremöglichkeiten und erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Stellenangebote.

 

Treffen Sie uns auf der Messe

19. Oktober 2024

Wir sind auf der diesjährigen Messe am „BBK – Beruf, Bildung, Karriere“ am 19. Oktober vertreten.
Ob Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium abgeschlossen haben, bereits Berufserfahrung mitbringen oder einen Quereinstieg in die Steuerwelt anstreben – bei uns finden Sie spannende Einstiegsmöglichkeiten.
Besuchen Sie unseren Stand in der Sporthalle.
Unser Team freut sich auf Sie.

PS: Welche Stellen wir aktuell schon zu besetzen haben, erfahren Sie hier.

 

Qualifizierte Ausbildungskanzlei

10.06.2024

Wir wurden vom Steuerberaterverband  Thüringen e.V. mit dem Siegel „Qualifizierte Ausbildungskanzlei“ ausgezeichnet!

Diese Anerkennung unterstreicht unsere hohe Qualität in der Ausbildung von Steuerfachangestellten und zeigt, dass wir einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung des Nachwuchses leisten.

Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung und werden auch weiterhin unser Bestes geben, um unseren Auszubildenden eine fundierte und praxisnahe Ausbildung zu bieten.

Ein herzliches Dankeschön geht an den Steuerberaterverband  Thüringen. Wir freuen uns darauf, auch zukünftig junge Talente zu fördern und zu unterstützen.

 

Bildungsmesse – Voller Erfolg

02.05.2024

Unser Stand auf der Bildungsmesse 2024 war ein voller Erfolg – wir hatten nicht nur eine Menge Spaß, sondern auch viele interessante Gespräche mit jungen Menschen.

Es war eine Freude, die Begeisterung und Neugierde der jungen Besucher zu erleben, die voller Ideen für ihre Zukunft waren.

Für alle die noch auf der Suche nach einem Praktikumsplatz sind, schickt uns gern eine E-Mail an post@steuerberater-koch-kollegen.de

Und für diejenigen, die nach einer neuen beruflichen Herausforderung suchen, bieten wir interessante Karrieremöglichkeiten.

 

Jetzt vormerken!

19.02.2024

Besuchen Sie uns auf der Bildungsmesse. Wir freuen uns auf Sie.
Bildungsmesse – Ausbildung und Studium im UHK

20. April 10-15Uhr Mühlhausen
Berufsschulcampus Unstrut-Hainich

 

Wir suchen Verstärkung

19.02.2024

Sie sind Experte/Expertin im Bereich Steuern, Wirtschaft und Finanzen und bereit für den nächsten Karriereschritt? Sie wünschen sich einen modernen Arbeitgeber und viele Benefits für Mitarbeitende? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir sprechen gerne bei einer Tasse gutem Kaffee über Ihren persönlichen Karriereweg in unserer Steuerkanzlei.

post@steuerberater-koch-kollegen.de

 

Finanzämter Thüringen stellen Erinnerungs-Service ein

03.01.2023

Die Finanzämter in Thüringen haben im November 2022 ein letztes Hinweisschreiben bzgl. künftiger Fälligkeiten von Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen verschickt. Thüringen stellt diesen schriftlichen Erinnerungs-Service für Steuerpflichtige oder steuerlich Bevollmächtige 2023 ein. Um das Risiko verspäteter (Voraus-)Zahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, falls dieses noch nicht eingerichtet ist. Ein entsprechendes Formular haben die Thüringer Finanzämter mit dem letzten Hinweisschreiben zu Verfügung gestellt. Sollte dies nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt und lassen Sie sich das Formular erneut zusenden.

 

Verlustbescheinigung bis Mitte Dezember beantragen

01.12.2022

Haben Sie Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren erlitten?
Haben Sie Depots bei verschiedenen Banken?

Dann sollten Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank beantragen, bei welcher die Verluste entstanden sind. Damit haben Sie die Möglichkeit diese Verluste in Ihrer Einkommensteuererklärung mit Gewinnen aus einem Depot bei einer anderen Bank zu verrechnen. Ein solcher Antrag ist im Regelfall formlos bei Ihren Bankberater zu beantragen.

Wird eine Verlustbescheinigung erteilt, wird der betreffende Verlusttopf bei Ihrer Bank mit Beginn des folgenden Jahres auf „null“ gestellt. Nach Ausstellung einer Verlustbescheinigung kann der darin ausgewiesene Verlust nicht wieder in den Verlusttopf eingestellt werden. Er ist in der Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres geltend zu machen. Bitte reichen Sie uns daher beantragte Verlustbescheinigungen auf jeden Fall ein!

Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, ist der Verlust nicht verloren – der Verlusttopf wird automatisch von der Bank auf das neue Kalenderjahr übertragen und mit den in diesem Kalenderjahr realisierten abzugspflichtigen Kapitalerträgen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verrechnet.

 

Erhöhung Mindestlohn

28.09.2022

Zum 01. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 € brutto je Arbeitsstunde. Die Minijob-Grenze steigt auf 520,00 € im Monat und passt sich künftig an die Entwicklung des Mindestlohns an. Arbeitgeber*innen müssen nun ihre Verträge mit geringfügig Beschäftigten anpassen und sind außerdem verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Minijobber*innen aufzuzeichnen.

Haben Sie Fragen zur Erhöhung des Mindestlohns?
Wir sind gerne für Sie da.

 

Die Energiepreispauschale (EPP)

16.08.2022

Bereits im September soll sie über die Lohnabrechnung ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300,00 € entlastet Bevölkerungsgruppen, die im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung wegen der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Natürlich gibt es dazu viele Fragen und vor allem Arbeitgeber müssen jetzt einige Punkte beachten, damit die geplante Auszahlung der EPP über diese reibungslos umgesetzt werden kann. Das Bundesfinanzministerium hat zum Thema der EPP ausführliche FAQs veröffentlicht (verlinkt unter MEHR INFOS) mit konkreten Antworten zur Anspruchsberechtigung, Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und der Steuerpflicht.

 

Lohnabrechnung 2022

29.06.2022

Vor allem bei der Lohnabrechnung sind steuerliche Änderungen immer wieder zu berücksichtigen. Von der Energiepreispauschale bis zu den Neuerungen bei Sachbezügen gibt es für Arbeitgeber viel zu beachten. Was in der letzten Zeit angepasst wurde und nun für das Jahr 2022 gültig ist, haben wir Ihnen in einer Übersicht zusammengefasst und stellen Ihnen diese als kostenfreien Download zur Verfügung.

Haben Sie Fragen an uns?
Wir sind gerne für Sie da.

 

Übergangsfristen laufen aus

29.03.2022

Die Umstellung alter Kassensysteme ist bereits länger ein wichtiges Thema. Immer wieder gab es Übergangsfristen, aber nun ist ein Ende dieser in Sicht. Spätestens zum 01.01.2023 benötigen Sie eine elektronische Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Bei Überschreitung dieser Frist wird das Finanzamt Ihre ordnungsgemäße Kassenführung ggf. anzweifeln und Hinzuschätzungen vornehmen. Außerdem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 €.

Das Wichtigste im Überblick:

• Seit 01.01.2020 sollten elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein. Übergangsfristen wurden immer wieder verlängert und laufen nun endgültig zum 31.12.2022 aus

• Haben Sie noch alte Kassensysteme im Einsatz? Planen Sie unbedingt rechtzeitig eine Neuanschaffung sowie eine zeitlich realistische Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023

• Die seit Anfang 2020 geltende Bon-Ausgabepflicht bleibt bestehen

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wir sind für Sie da.

 

Verfassungswidriger Steuerzins

20.08.2021

Diese Meldung ging durch alle Medien: Das Bundesverfassungsgericht beschließt, dass die seit 1961 geltende Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) verfassungswidrig ist. Ein steuerlicher Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % jährlich) für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen kann nicht weiter akzeptiert werden. Eine Unvereinbarkeit der Verzinsung nach § 233a AO mit dem Grundgesetz umfasst ebenso die Erstattungszinsen zugunsten der Steuerpflichtigen.

• Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) ist verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.

• Das bisherige Recht ist für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar.

• Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume sind die Vorschriften dagegen unanwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Wir sind gerne für Sie da.

 

Vereinfachungsregelung

30.06.2021

In dem BMF-Schreiben der Finanzverwaltung vom 02.06.2021 heißt es, dass kleine Photovoltaikanlagen/BHKW zur Vereinfachung der ertragssteuerlichen Behandlung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden können. Hierzu können steuerpflichtige Personen einen schriftlichen Antrag stellen, damit kleinen Anlagen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu unterstellen ist. Ein gestellter Antrag wirkt auch für nachfolgende Jahre.

Für welche Photovoltaikanlagen/BHKW gilt diese Regelung?

• Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden und

• vergleichbare Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW, wenn die übrigen Voraussetzungen für kleine Photovoltaikanlagen erfüllt sind.

Bei der Prüfung, ob es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Ein- und Zweifamilienhaus handelt, werden häusliche Arbeitszimmer oder nur gelegentlich entgeltlich vermietete Räume (bis 520 €/VZ) nicht beachtet.

Das unter „Download PDF“ aufrufbare BMF-Schreiben führt u.a. auf, welche Folgen es mit sich bringt, wenn Voraussetzungen für kleine Photovoltaikanlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke in einem Veranlagungszeitraum nicht vorliegen und wie mit bereits veranlagten Gewinnen/Verlusten umzugehen ist.

Haben Sie Fragen zur Antragsstellung?
Wir sind gerne für Sie da.

 

Ausbildungsprämie sichern

11.05.2021

Kleine und mittlere Unternehmen können über ein Förderprogramm Ausbildungsprämien beantragen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen ist, aber dennoch genauso viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abschließt, wie im Durchschnitt der Jahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020. Welche weiteren Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sein müssen, haben wir Ihnen in unserem Informationsblatt (Download PDF) über die Ausbildungsprämien zusammengefasst.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung?

Wir sind gerne für Sie da.